«JA zu einem vernünftigen Wohnschutz für ein lebendiges und vielfältiges Basel»






JA zum Wohnschutz in Basel-Stadt: Pragmatismus gegen Ideologie
Argumente für das neue
Wohnraumfördergesetz (WRFG)
1
Ein fairer Kompromiss! Mieterinnen und Mieter werden geschützt und gleichzeitig werden dem privaten Wohnungsbau keine allzu hohen Hürden auferlegt.
2
Rückkehrrecht! Mieterinnen und Mieter in Basel werden vor Vertreibung geschützt, indem der Abbruch und der Umbau resp. die Sanierung von bezahlbaren Wohnungen bewilligungspflichtig werden. Die Bewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn ein Rückkehrrecht besteht und sich der Vermieter einer 5-jährigen Mietzinskontrolle unterstellt.
3
Vernünftige Ausnahmen! Kleinvermietende, also Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften mit fünf und weniger Wohnungen, werden von diesen Einschränkungen befreit.
4
Bezahlbar soll bezahlbar bleiben! Besonders geschützt wird der bezahlbare Wohnraum, wie das in der Initiative gefordert wurde. Der Schutz des gesamten Wohnraums wurde abgelehnt, weil damit Bundesrecht verletzt würde.
5
Regierungsrat und Grossrat sagen JA! Das vom Regierungsrat eingebrachte und vom Grossen Rat verabschiedete WRFG ist ein guter Kompromiss zwischen den Anforderungen an ein lebendiges und vielfältiges Wohnungsangebot und dem berechtigen Schutz der Mieterinnen und Mieter.
6
Schaden abwenden! Ein breit abgestütztes Komitee setzt sich für diese Gesetzesänderung ein, damit für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter wieder Sicherheit einkehrt, ein Schutz des bezahlbaren Wohnraums gewährleistet ist und der heute noch funktionierende Wohnungsmarkt keinen weiteren Schaden erleidet.
Bezahlbarer Wohnraum muss bezahlbar bleiben! Dafür setzt sich ein breit abgestütztes Komitee ein, denn eine Verstaatlichung des Basler Wohnungsmarktes ist keine vernünftige Entscheidung.

Pierre Moulin
Vizepräsident der Wohngenossenschaft Landhof Basel
Luca Urgese
Präsident FDP Basel-Stadt
Oskar Herzig
Sprecher Markthändler u. Schausteller
Gianna Hablützel-Bürki
SVP Basel-Stadt Grossrätin und ehemalige Spitzenfechterin
Beatrice Isler
CVP Grossrätin, Präsidentin CVP Frauen Basel-Stadt und Hauseigentümerin
Jenny Schweizer-Hoffmann
SVP Grossrätin und Einwohnerrätin in Riehen
Jeremy Stephenson
LDP Grossrat und ehemaliger Strafgerichtspräsident
Lydia Isler-Christ
LDP Grossrätin, Vorstand Gewerbeverband Basel-Stadt
Brigitte Gysin
Präsidentin EVP Basel-Stadt und Grossrätin
Katja Christ
Präsidentin GLP Basel-Stadt und Nationalrätin
Eine detaillierte Übersicht des Wohnraumfördergesetzes
Im Juni 2018 beschloss das Basler Stimmvolk mit der Annahme der Wohnschutzinitiativen eine Verfassungsänderung. Im Dezember 2018 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag, in dem er zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen Änderungen des Wohnraumfördergesetzes (WRFG) vorschlug.
Dieser beinhaltete im Kern:
1. Die Einführung einer «Paritätischen Kommission für Mietwohnraum» (PKM), die für die Bewilligungen, Prüfungen und Mietzinskontrollen zuständig sein soll.
2. Die Definition des preisgünstigen Wohnraums, nämlich die 50 Prozent günstigeren Wohnungen, gemessen an ihren Nettomietzinsen und differenziert nach Zimmerzahl, wobei sich die «Paritätische Kommission für Mietwohnraum» (PKM) auch auf Kriterien wie Lage, Wohnqualität und Mietzinse vergleichbarer Wohnungen abstützen kann.
3. Die Einführung einer Bewilligungspflicht für Abbrüche von preisgünstigen Wohnungen in Zeiten der Wohnungsnot: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn sich der Hauseigentümer einer Mietzinskontrolle für die nächsten 5 Jahre unterstellt. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sollen Liegenschaften mit wenigen Wohnungen werden.
4. Die Einführung einer Bewilligungspflicht für baubewilligungspflichtige Umbauten und baubewilligungspflichtige Sanierungen von preisgünstigem Wohnraum: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn den Mietparteien eine Rückkehr in die renovierte Wohnung zusteht und sich der Hauseigentümer einer Mietzinskontrolle für die nächsten 5 Jahre unterstellt. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden sollen Liegenschaften mit wenigen Wohnungen.
Der Grosse Rat fügte vernünftige Details hinzu
Der Grosse Rat folgte in den meisten Punkten dem Regierungsrat und nahm nur in drei Punkten Anpassungen vor:
Er definierte den Begriff «Liegenschaften mit wenigen Wohnungen» auf Einfamilienhäuser und Liegenschaften mit fünf und weniger Wohnungen.
Bei Umbauten und Sanierungen gilt nur eine Bewilligungspflicht, wenn die Mietverhältnisse gekündigt werden. Werden die Arbeiten hingegen in bewohntem Zustand ausgeführt, muss keine Bewilligung eingeholt werden.
Bei der Mietzinskontrolle hat die «Paritätische Kommission für Mietwohnraum» zu beachten, dass die Mietzinsaufschläge einen angemessenen Satz für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt der Investition gemäss Art. 14 VMWG berücksichtigen. Der Regierungsrat in kann in seiner Verordnung die maximal zulässigen Mietzinsaufschläge, wie von ihm vorgeschlagen, festlegen. Mit diesem Einschub soll sichergestellt sein, dass ein Hauseigentümer, trotz erschwerter Bedingungen, Interesse an einer Sanierung hat.
Da der vom Regierungsrat vorgelegte und vom Grossen Rat verabschiedete Vorschlag einen guten Kompromiss zwischen HauseigentümerInnen und MieterInnen darstellt, setzt sich ein breit abgestütztes Komitee für einen vernünftigen Wohnschutz und das neue WRFG ein.
Medienkonferenz des Komitees für einen vernünftigen Wohnschutz vom 6.11.2020
Das breit abgestützte Komitee setzt sich – wie viele Baslerinnen und Basler – für einen vernünftigen Wohnschutz ein. Hier einige Meinungen aus der Medienkonferenz zum Herunterladen.
Hauseigentümerverband erfreut über JA zu einem vernünftigen Wohnschutz
Hauseigentümerverband Basel-Stadt erfreut über Annahme des Wohnraumförderungsgesetzes (WRFG)
Die vor zweieinhalb Jahren vom Volk angenommene «Wohnschutzinitiative» wird umgesetzt. Jetzt ist klar, wie der Regierungsrat den Erhalt bezahlbaren Wohnraums in allen Quartieren fördern will. Das Volk hat sich nicht täuschen lassen von der Diffamierung des ausgewogenen Vorschlages durch die Gegnerschaft als «Bschiss-Gesetz».
Es ist zwar ein knappes Resultat – 56 Stimmen entschieden über die Annahme des Wohnschutzgesetzes – aber nun herrscht Rechtsicherheit und das neue Gesetz kann umgesetzt werden. Die aggressive Kampagne des Mieterverbands und der linken Parteien hat nicht verfangen. Die Mehrheit der Wählerschaft will einen vernünftigen Wohnschutz und keine Extremlösungen wie sie von den Linken mit einer noch hängigen Initiative angestrebt wird. Der Hauseigentümerverband dankt daher allen Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, die Ja gesagt haben zu den neuen Wohnschutz-Regelungen.
Aus der Sicht der Hauseigentümer lässt sich feststellen, dass mit dem neuen WRFG ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interessen der MieterInnen und VermieterInnen gefunden werden konnte. Dennoch bleibt die Tatsache, dass seit der Annahme der vier Mieterschutz-Initiativen die Eigentumsfreiheit der Hauseigentümer massiv eingeschränkt ist. Eine weitere Verschärfung der Bestimmungen ist daher inakzeptabel, weil sie den noch halbwegs freien Wohnungsmarkt und die Investitionen in neuen Wohnraum endgültig einschränken und behindern würde.
Es braucht auch im Kanton Basel-Stadt faire Bedingungen für die Eigentümerschaft und die VermieterInnen. Eine staatliche Überregulierung führt langfristig zu weniger Investitionen, einem allmählichen Verfall der Bausubstanz und schliesslich zu einem geringeren Wohnungsangebot. Das zeigen Beispiele wie Genf und Berlin in aller Deutlichkeit. Gegen übermässige staatliche Eingriffe wird sich der Hauseigentümerverband auch künftig konsequent wehren. Lassen wir nun das neue Wohnschutzgesetz seine Wirkung entfalten, bevor der Mieterverband und die Linken schon wieder neue Angriffe auf die Eigentumsfreiheit starten.

Kontakt
Hauseigentümerverband Basel-Stadt
Aeschenvorstadt 71
4051 Basel
Telefon: 061 205 16 16
Email: info@vernuenftiger-wohnschutz.ch




